Der Verkehrswert beträgt gemäss Schätzung I.________ CHF 2'095'000.-- und liegt damit nur um CHF 60'400.-- bzw. 2.8 % unter dem amtlichen Wert gemäss Augenschein-Protokoll. Einleitend wird in der Schätzung I.________ jedoch darauf hingewiesen, dass nur die von der "einheimischen Bevölkerung bezahlten Miet- und Kaufpreise massgeblich" seien. Damit wird die Nachfrage auswärtiger Personen, fraglos die Hauptursache für die hohen Liegenschaftspreise in der Region C.________, vollkommen beiseitegelassen.