Die äusserst tiefen Mietwertfaktoren in C.________ führen dazu, dass unter Geltung der aktuellen Bewertungsnormen der Protokollmietwert gar nicht eine "richtige Höhe" aufweisen kann: Falls der Protokollmietwert dem Marktmietwert entspricht, liegt der Eigenmietwert nur bei 46 % des Marktmietwerts und damit weit unter dem vom Bundesgericht akzeptierten Minimum von 70 % (vgl. Lissi/Dini in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 4. Aufl., 2022, N. 40