21 DBG), was letztlich ebenfalls einem am Markt erzielbaren Mietertrag entspricht. Demgegenüber sieht das kantonale Recht grundsätzlich eine massvolle Festsetzung des Eigenmietwerts vor (Art. 25 Abs. 4 Satz 1 StG), weshalb der kantonale Eigenmietwert unter demjenigen gemäss DBG liegt. Mit der allgemeinen Neubewertung sind die Mietwertfaktoren in der Gemeinde C.________ von zuvor 89 % (kantonale Steuern) und 104 % (direkte Bundessteuer) auf bzw. 39 % bzw. 46 % reduziert worden. Dies ist der tiefste Wert im Kanton Bern, für die meisten Gemeinden liegt der bundessteuerliche Mietwertfaktor zwischen 80 % und 110 % des Protokollmietwerts. Die äusserst tiefen Mietwertfaktoren in C.__