2.1 und 2.2.1). Dabei hängt die Höhe des Realwertzuschlags in erster Linie von der Gebäudeartnote und in geringerem Mass vom wirtschaftlichen Alter ab (siehe Tabelle 3.3 der Bewertungsnormen). 8.2 Dass der Protokollmietwert, entgegen der Auffassung der Steuerverwaltung, grundsätzlich dem (schätzungsweise) erzielbaren Ertrag eines Grundstücks im Zeitraum der Bemessungs-