6.2 In Ziff. 2.1 der Stellungnahme vom 21. August 2025 erklärt der Vertreter, dass überall dort, wo die Feststellungen der Delegation beim Augenschein nicht den Anträgen der Rekurrentin entsprechen, diese an ihren Ausführungen in der Rekursschrift festhalte. Diesbezüglich kann auf das Augenschein-Protokoll verwiesen werden, in welchem die Delegation der Steuerrekurskommission festgehalten hat, aus welchen Gründen sie die bisherigen Noten für die Bauqualität, die Komfortstufe und die Wohnlage bestätigt hat. Die Raumaufnahme und das wirtschaftliche Alter sind in der Rekursschrift ohnehin nicht bestritten worden.