C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Vertreter im Namen der Rekurrentin mit Eingabe vom 18. April 2024 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, den amtlichen Wert auf CHF 1'316'500.--, eventualiter auf CHF 1'643'100.--, subeventualiter auf CHF 2'095'000.-- festzusetzen. Den Hauptantrag begründet der Vertreter damit, dass die Steuerverwaltung von einem viel zu hohen Ertragswert ausgehe. Zudem sei die Gebäudeartnote zu reduzieren, wodurch sich der Kapitalisierungssatz und der Realwertzuschlag zugunsten der Rekurrentin veränderten. Der Eventualantrag basiert auf Korrekturen eines Grossteils der Benotung.