Den am 15. April 2024 (nach Eröffnung der Einspracheentscheide vom 10.4.2024) bei der Steuerverwaltung per E-Mail eingereichten Unterlagen (Bilanzen 2020 bis 2021 und Kontoauszüge der Liegenschaft) ist zu entnehmen, dass keine nun zum Abzug beantragten Kosten aktiviert worden sind. Vielmehr wurden entsprechende Kosten dem Aufwandkonto "4004 Ausgaben BE" und dem Gegenkonto "1020 Bank B.________" belastet bzw. wurden die Kosten damit bereits bei der Gewinnsteuer berücksichtigt. Der von der Rekurrentin beantragte Betrag, welcher im Rahmen der Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen sei, CHF 19'945.--, kann gestützt auf die Akten nicht nachvollzogen werden.