H. Mit Schreiben vom 8. Mai 2024 forderte die Steuerrekurskommission die Steuerverwaltung auf, ihre Vernehmlassung sowie die Steuerakten bis am 29. Mai 2024 einzureichen. Da die Frist ohne Rückmeldung oder Gesuch um Fristverlängerung verstrichen ist, forderte die Steuerrekurskommission mit Schreiben vom 10. Juni 2024 die massgebenden Rekursakten bei der Steuerverwaltung ein. Diese wurden der Steuerrekurskommission am 14. Juni 2024 zusammen mit einem Begleitschreiben zugestellt. Aufgrund des Fristversäumnisses und der materiellen Äusserungen der Steuerverwaltung im Begleitschreiben, wurde dieses aus den Akten gewiesen