Die Steuerverwaltung nahm die Eingabe der Rekurrentin vom 12. April 2024 als Rekurs entgegen und leitete sie mit Schreiben vom 17. April 2024 an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) weiter. Die Rekurrentin beantragt sinngemäss die in ihrer Steuererklärung aufgeführten Aufwendungen (Handänderungskosten) zu berücksichtigen, sobald die Bilanz und die Jahresrechnung der Treuhänderin eingegangen seien. G. Mit Eingangsbestätigung vom 18. April 2024 hat die Steuerrekurskommission der Rekurrentin den Eingang des Rekurses bestätigt und einen Kostenvorschuss eingefordert.