F. Am 12. April 2024 ging bei der Steuerverwaltung ein als "Einspruch gegen Steuerentscheid für MFH BE" bezeichnetes Schreiben ein. Kurz darauf nahm die Treuhänderin der Rekurrentin am 15. April 2024 erneut zunächst telefonisch Kontakt mit der Steuerverwaltung auf. Gleichentags stellte die Treuhänderin der Steuerverwaltung die Jahresrechnungen 2020 und 2021 sowie Kontoauszüge mittels E-Mail zu (pag. 83-113). Die Steuerverwaltung nahm die Eingabe der Rekurrentin vom 12. April 2024 als Rekurs entgegen und leitete sie mit Schreiben vom 17. April 2024 an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) weiter.