-2- Einspracheentscheids, der vom 29. August 2023 datiert (pag. 46-49). Am 10. Oktober 2023 forderte die Steuerverwaltung zusätzlich die Jahresrechnungen der Jahre 2020 und 2021 der Rekurrentin und die Kontodetails der Konten "1615 Liegenschaften BE" und "4004 Ausgaben BE" für die Jahre 2020 bis 2022 (pag. 50) ein. Da diese auch nach einer Fristerstreckung bis 31. Dezember 2023 der Steuerverwaltung nicht eingereicht worden waren, mahnte die Steuerverwaltung die Rekurrentin am 31. Januar 2024. Dies unter Ansetzung einer letzten Frist von 14 Tagen zur Einreichung der einverlangten Dokumente.