D. Die Steuerverwaltung liess der Rekurrentin mit Schreiben vom 31. Mai 2023 einen Entwurf des Einspracheentscheids zukommen und gab ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme bis am 30. Juni 2023. Die Steuerverwaltung akzeptierte die Handänderungskosten in der Höhe von CHF 14'886.15 sowie Kosten für die Errichtung des Schuldbriefs von CHF 1'023.85, total ausmachend CHF 15'910.-- (pag. 41-45). In den Akten befindet sich ein identischer Entwurf dieses