Aufgrund der Grundbuchmeldung (Akten der Steuerverwaltung, pag. 8) und in Ermangelung einer Steuererklärung seitens der Rekurrentin hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung), am 17. März 2023 aufgrund des Verkaufs einen steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 80'000.-- veranlagt (pag. 3).