3.6 Wie in E. 3.4 hiervor festgehalten, ist dem noch unvollendeten Zustand der Wohnung per 31. Dezember 2020 durch eine 20-prozentige Reduktion der Raumeinheiten Rechnung zu tragen. Vorliegend werden daher nur 2.2 RE anstatt 2.8 RE berücksichtigt. Damit beträgt der amtliche Wert des Grundstücks neu CHF 877'200.-- (Details siehe Anhang). Folglich ist der Rekurs teilweise gutzuheissen.