-7- Gemäss der Tabelle 3.1 der Bewertungsnormen sind für solche Räume im Normalfall 0.8 RE bzw. 1.3 RE vorgesehen. Auch die Küche mit Essplatz ist mit 1.0 RE anstatt wie üblich mit 1.2 RE berücksichtigt worden. Insgesamt ist die Wohnung um 1.0 RE geringer bewertet worden, womit die kleinen Fenster bei der Wohnlagenote (Teilnoten für die Aussicht und die Besonnung) nicht zusätzlich berücksichtigt werden können.