3.5 Der Experte der Steuerverwaltung hat beim Augenschein vom 26. Februar 2024 der fraglichen Wohnung insgesamt 2.8 RE zugeordnet. Den vom Rekurrenten geltend gemachten kleinen Fenstern hat der Experte Rechnung getragen, indem er die den jeweiligen Räumen zugewiesenen RE entsprechend herabgesetzt hat. So hat er den Vorraum mit einer Fläche von 11.3 m2 mit 0.4 RE und das Zimmer mit einer Fläche von 26.0 m2 mit 0.9 RE aufgeführt.