Deshalb rechtfertigt es sich nach Ansicht der Steuerrekurskommission den auf die Wohnung entfallenden amtlichen Wert um 20 % zu vermindern. Diese Reduktion gilt nur für das Steuerjahr 2020. Ab dem Steuerjahr 2021 wird die Steuerverwaltung ohnehin einen neuen amtlichen Wert verfügen, weil die Umbauarbeiten an der Wohnung ab diesem Zeitpunkt beendet gewesen sind und die bis anhin wertmindernd berücksichtigte persönliche Dienstbarkeit zugunsten von B.________ mit ihrem Tod am 12. Dezember 2021 erloschen ist.