Mit allen anderen Einschätzungen erklärt sich der Rekurrent einverstanden (Rekursschrift vom 5.4.2024, letzte Zeile). In der ergänzenden Eingabe vom 8. April 2024 führt der Rekurrent allerdings aus, dass in den letzten 25 Jahren im ganzen Haus keine neuen Fenster eingesetzt worden seien. Der Ersatz von Fenstern beeinflusst das wirtschaftliche Alter. Aus den handschriftlichen Notizen auf pag. 11 ergibt sich, dass der Experte das Alter der Fenster auf durchschnittlich 30 Jahre (bezogen auf das Jahr 2020) geschätzt hat. Dieser Wert ist mit der Angabe des Rekurrenten vereinbar und liegt somit innerhalb des Ermessensspielraums, weshalb sich eine Korrektur erübrigt.