-5- Für die ganze Liegenschaft reduzierte sich die Anzahl Raumeinheiten jedoch von 14.8 auf 14.6. Bei der Hauptwohnung wurden im Einspracheverfahren die Noten für die Bauqualität und die Komfortstufe um je einen Punkt erhöht. Das Gleiche gilt für die Wohnlage (beide Wohnungen). Zudem bestimmte der Experte das wirtschaftliche Alter neu auf 33 Jahre (Hauptwohnung) bzw. 20 Jahre (Untergeschoss; pag. 18). Zuvor hatte das wirtschaftliche Alter des Wohnteils 53 Jahre betragen (pag. 28). Die im Einspracheverfahren vorgenommenen Anpassungen an den Bewertungsfaktoren führten zum hier angefochtenen amtlichen Wert von CHF 914'600.--.