Nach der vom Rekurrenten erhobenen Einsprache nahm ein Experte der Steuerverwaltung am 26. Februar 2024 das strittige Grundstück in Augenschein. Dabei stellte er fest, dass seit dem letzten Augenschein vom 2. September 1999 diverse Renovationsarbeiten und Umbauarbeiten vorgenommen worden sind, darunter die hier strittige Umnutzung des Untergeschosses von einem Aufnahmestudio in Wohnraum (vgl. Zusatzprotokoll Z9, pag. 21). Der Experte verfasste ein neues Aufnahmeprotokoll (pag. 19 f.), wobei er die neue Wohnung im Untergeschoss als separaten Objektteil mit 2.8 Raumeinheiten berücksichtigte.