D. Gegen diesen Einspracheentscheid hat der Rekurrent am 5. April 2024 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Der Rekurs richtet sich ausdrücklich nur gegen die Bewertung einer im Untergeschoss eingebauten Einzimmerwohnung. Der Rekurrent argumentiert, dass diese Wohnung zum Bewertungsstichtag noch nicht fertiggestellt gewesen sei und daher nicht berücksichtigt werden dürfe. Zudem verfüge die Wohnung nur über kleine Luken anstelle richtiger Fenster und sei daher für eine dauerhafte Benutzung nicht geeignet und könne nicht vermietet werden.