C. Nachdem der Rekurrent mit Schreiben vom 14. Oktober 2020 (pag. 6) gegen die Verfügung vom 22. September 2020 Einsprache erhoben hatte, führte ein Experte der Steuerverwaltung am 26. Februar 2024 einen Augenschein vor Ort durch. Die dabei gemachten Feststellungen führten zu Anpassungen bei der Raumaufnahme, der Benotung und vor allem beim wirtschaftlichen Alter, welches merklich reduziert worden ist. Im Ergebnis resultierte ein amtlicher Wert von CHF 914'600.--, den die Steuerverwaltung dem Rekurrenten mit Einspracheentscheid vom 13. März 2024 eröffnete.