A. Das Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 1____, ist im Alleineigentum von A.________ (fortan: Rekurrent). Darauf befindet sich eine denkmalgeschützte historische Stadtvilla (Gebäude Nr. 11____). Das Nebengebäude (Nr. 11____a/11____b) umfasst eine Garage und eine Werkstatt. B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1____ im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 724'600.-- (Verfügung vom 22.9.2020, Akten Steuerverwaltung, pag. 26). Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2014 CHF 547'100.-- betragen (pag. 31).