4. Die Beschwerde betreffend die Nachsteuer der direkten Bundessteuer 2021 wird abgewiesen. 5. Der Rekurs betreffend die Nachsteuer der kantonalen Steuern 2022 wird abgewiesen. 6. Die Beschwerde betreffend die Nachsteuer der direkten Bundessteuer 2022 wird abgewiesen. 7. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'500.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 8. Es werden keine Parteikosten gesprochen.