53) Einkäufe in die 2. Säule bei der C.________-Pensionskasse getätigt. Die Sperrfristen sind bis 20. Oktober 2023 gelaufen bzw. laufen bis zum entsprechenden Datum im 2024, 31. Oktober 2025 sowie 28. November 2025. Am 6. Juli 2023, mithin vor dem Ende der vorgenannten Sperrfristen, wurde dem Rekurrenten von der C.________-Pensionskasse ein Kapital von CHF 2'565'036.90 ausbezahlt (vgl. Bst. A). Damit erfolgte der Kapitalbezug in Bezug auf jeden der vier Einkäufe unter Verletzung der geltenden dreijährigen Sperrfrist.