nachfolgend: TaxInfo-Beitrag) ist folgende Ausnahmeregelung zur Erhebung der Nachsteuer bei Sperrfristverletzungen enthalten: "Liegen besondere Verhältnisse vor, weil im Zeitpunkt des Einkaufs nicht mit dem Kapitalbezug gerechnet werden konnte (unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber, aufgrund derer das Vorsorgeguthaben ganz oder teilweise in Kapitalform bezogen werden muss), wird auf die Erhebung der Nachsteuer auf dem Einkauf verzichtet."