F. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent am 8. März 2024 Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt die Aufhebung des Einspracheentscheids sowie den Verzicht der Nachsteuererhebung für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Eventualiter beantragt er sinngemäss die