-2- Bundessteuer vor: CHF 50'000.-- (2020), CHF 30'000.-- (2021) und CHF 40'000.-- (2022). Zur Begründung führte sie aus, dass entgegen der Ansicht des Rekurrenten keine besonderen Verhältnisse vorliegen würden, welche den Verzicht einer Korrektur der Einkäufe im Nachsteuerverfahren rechtfertigen würden. Die im einschlägigen TaxInfo-Beitrag publizierte Ausnahmeregelung bei besonderen Verhältnissen würde in der Praxis nur äusserst restriktiv angewendet (pag. 98 ff.).