C. Am 11. Januar 2024 erliess die Steuerverwaltung für die Steuerjahre 2020, 2021 und 2022 eine Nachsteuerverfügung. Sie nahm aufgrund der Verletzung der dreijährigen Sperrfrist im Nachsteuerverfahren folgende Aufrechnungen für die kantonalen Steuern und die direkte