69-66 [2022]). Am 11. Juli 2023 erstattete die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) der Veranlagungsbehörde Meldung, dass der Rekurrent am 6. Juli 2023 von der C.________-Pensionskasse eine Kapitalleistung im Betrag von CHF 2'565'036.90 aus der 2. Säule ausbezahlt erhalten hatte (pag. 133-132; Versicherungsereignis am 1. Juli 2023 und Auszahlungsgrund Erlebensfall). Die Veranlagungsbehörde informierte den Rekurrenten mit Schreiben vom 10. Oktober 2023 darüber, dass er mit dem Kapitalbezug aus der 2. Säule die dreijährige Sperrfrist nach Art. 79b Abs. 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG;