- 14 - 8.5 Zu ergänzen ist, dass wenn die angeblich gefahrenen 3'656 km den geltend gemachten Fahrradkosten gegenübergestellt werden, sich Fahrradkosten von rund einem Franken pro Kilometer ergeben (Kosten von CHF 3'784.71 : 3'656 km = 1.03 CHF/km; der Betrag wäre noch höher, würde auch noch das Fahrrad-GA von CHF 240.-- pro Jahr eingerechnet [gemäss Stellungnahme vom 26.6.2024]). Damit liegen die geltend gemachten Kosten pro Kilometer gar höher als die für Autos üblicherweise gewährten 0.70 CHF/km (Art. 7 Abs. 3 BKV i.V.m. Art. 6 Abs. 2 BKV i.V.m. Anhang BKV). Dies scheint kaum verhältnismässig.