8.3 Immerhin belegt sind die Übernachtungskosten von gesamthaft CHF 226.-- (pag. 132- 131). Die Belege datieren vom 6. und 15. Januar 2020. Gemäss archivierten Wetterdaten war an diesen Tagen kein "schlechtes" Wetter (insb. kein Niederschlag und keine sehr tiefen Temperaturen; vgl. Rubriken "Schweiz > D.________ > Januar > 6. bzw. 15.). Darüber hinaus ist für die Steuerrekurskommission nicht ersichtlich, warum es dem Rekurrenten nicht hätte möglich sein sollen, an diesen Tagen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zurückzukehren. Der Zusammenhang der Übernachtungen mit dem Arbeitsweg ist daher nicht nachgewiesen.