Rück- und Ausblick der Steuerverwaltung" vom 21.1.2021, zuletzt abgerufen am 31.1.2025). Die damalige Sonderregelung spielt aber vorliegend keine Rolle, da die Rekurrenten während jener Zeit nicht auf die öffentlichen Verkehrsmittel verzichtet, sondern in ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2024 deren regelmässige Nutzung durch den Rekurrenten dargelegt haben. Das Abonnement für den öffentlichen Verkehr ist damit genutzt worden und die entsprechenden Kosten sind nicht mangels Gebrauch während der Coronavirus-Krise ins "Leere" gefallen.