7.4 Unbehelflich ist im Übrigen auch der Hinweis der Rekurrenten auf die Kommunikation der Steuerverwaltung, welche sich im vorliegend zu beurteilenden Steuerjahr mit der Coronavirus- Krise befasste. Gemäss jener war für das Steuerjahr 2020 ausnahmsweise kein Nachweis zu erbringen, dass die Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar gewesen ist (Ziff. 1.1. und Ziff. 1.2 des im Internet nicht mehr abrufbaren TaxInfos mit dem Titel "Corona- virus-Krise – Auswirkungen auf Berufskosten 2020; ebenso in der Wegleitung Natürliche Personen 2020, S. 178 [abrufbar unter: , Rubriken: "Publikationen > Wegleitungen > Übersicht > Frühere Wegleitungen