bestÃĪtigt in BGer 2C_187/2019 vom 9.11.2019, E. 6.2). Konkret hat das Bundesgericht erwogen, dass es bei einer Zeitersparnis von einer Viertelstunde pro Arbeitstag einsichtig sei, dass die (nachgewiesene) Fahrradfahrt der Busfahrt vorgezogen werde. Wie gross