5.2 Keine Gewinnungskosten sind solche Aufwendungen, die durch private oder persönliche Gründe verursacht werden, wie etwa die Lebenshaltungskosten (Richner/Frei/Kaufmann/ Rohner, a.a.O., N. 6 zu Art. 25 DBG; vgl. auch Reich/Hunziker in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 4. Aufl., 2022, N. 7 und N. 9 zu Art. 25 DBG). Solche sind nicht dem Bereich der Einkommenserzielung zuzuordnen, weil sie nicht überwiegend durch die Gewinnung von steuerbaren Einkünften veranlasst werden.