Der Kalorienbedarf des Rekurrenten sei im Vergleich zu mit fossilen Brennstoffen betriebenen Verbrennungsmotoren jedenfalls effizient. Die Steuerverwaltung begründe die Ablehnung jedes Mal anders und nicht entsprechend den Rechtsgrundlagen oder den Zusagen. P. Mit Schreiben vom 27. Dezember 2024 hat die Steuerrekurskommission den Parteien den Richterwechsel mitgeteilt. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. -5- Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: