Konkret sei er teilweise die ganze Strecke C.________-D.________ gefahren, teilweise aber auch nur Teilstrecken (________). Auch an den Tagen, an welchen er eine Weiterbildung in ________ und ________ besucht habe, habe er Teilstrecken mit dem Fahrrad zurückgelegt. Zu beachten sei, dass während des ersten "Lock Downs" insbesondere die Buslinien ihr Angebot reduziert hätten. Die Rekurrenten würden keine gesetzliche Grundlage kennen, welche festhalte, welche Art von Betriebsstoffen beim Arbeitsweg abziehbar seien. Der Kalorienbedarf des Rekurrenten sei im Vergleich zu mit fossilen Brennstoffen betriebenen Verbrennungsmotoren jedenfalls effizient.