O. Im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2024 haben die Rekurrenten an ihren Anträgen festgehalten. Sie bringen im Wesentlichen neu vor, dass sich die für den Rekurrenten geltend gemachten ÖV-Kosten wie folgt zusammensetzen: CHF 3'860.-- für das GA 2. Klasse plus CHF 240.-- für den Fahrradpass (Fahrrad-GA) abzüglich CHF 524.-- (Restguthaben) gleich CHF 3'576.--. Insofern hätten sie sich um CHF 56.-- verrechnet (geltend gemacht waren CHF 3'520.--). Sie fragen an, ob dies noch korrigiert werden könne. Der Rekurrent hätte 181 Fahrten deklariert und nachgewiesen (pag. 134). Konkret sei er teilweise die ganze Strecke C.________-D._