-4- CHF 700.-- als angemessen erachtet. Die Abweisung der Einsprache sei ausführlich begründet worden, womit namentlich der Anspruch auf rechtliches Gehör der Rekurrenten gewahrt worden sei. N. Die Rekurrenten haben am 13. Juni 2024 in den Räumlichkeiten der Steuerrekurskommission Einsicht in die Akten genommen.