L. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung der Steuerrekurskommission vom 8. März 2024 haben die Rekurrenten präzisiert, dass sie lediglich Rekurs gegen den Einspracheentscheid betreffend die kantonalen Steuern erheben wollen und auf eine Beschwerde bezüglich der direkten Bundessteuer verzichtet haben. Die Steuerrekurskommission hat am 11. April 2024 bestätigt, davon Kenntnis genommen zu haben.