Dabei hätten sie sich daran orientiert, was in der Autopauschale enthalten sei. Die Versicherung, Getränke und Nahrungsergänzungsmittel sowie weitere Reparaturkosten hätten sie nicht eingerechnet. Der Rekurrent verfüge zudem über weitere Fahrräder, die er in der Freizeit nutze. Die Übernachtungen bei schlechtem Wetter hätten sie wohl anders deklarieren müssen. Der Rekurs (recte: die Einsprache) sei pauschal abgelehnt worden. Die Steuerverwaltung sei insbesondere nicht im Detail auf die Zusammenstellung der Kosten eingegangen. Es fehle insofern eine Begründung, warum die Kosten nicht berücksichtigt worden seien, auf welche die Rekurrenten hätten eingehen können.