Insofern hätten sie für das Jahr 2020 bei den kantonalen Steuern CHF 3'385.-- an Fahrradkosten beansprucht. Der Rekurrent habe jeden einzelnen Arbeitsweg aufgezeichnet, wobei ein einfacher Weg von C.________ nach D.________ 32.5 km betrage und rund eine Stunde daure (1h und 11min mit dem öffentlichen Verkehr, womit eine zeitliche Einsparung vorliege). Ohne Fahrrad könne er zudem nicht vor 7:00 Uhr in D.___