-3- K. Die Rekurrenten haben dagegen "Einsprache und Beschwerde" (datiert vom 2.2.2024, eingegangen am 8.3.2024) an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Die Rekurrenten beantragen darin sinngemäss einen Steuerabzug in Höhe der effektiven Fahrradkosten. Die Steuerverwaltung habe ihnen mehrfach bestätigt, dass die effektiven Kosten für den mit dem Fahrrad zurückgelegten Arbeitsweg geltend gemacht werden könnten. Insofern hätten sie für das Jahr 2020 bei den kantonalen Steuern CHF 3'385.-- an Fahrradkosten beansprucht.