Insgesamt erscheine die Pauschale von CHF 700.-- als angemessen. Auch wenn während der Coronavirus-Krise die Kosten des öffentlichen Verkehrs zusätzlich zu den Autofahrkosten abziehbar gewesen seien, müsste der Kauf eines solchen Abonnements nachgewiesen werden können. Es folgten weitere Austausche hinsichtlich der gewünschten Aussprache bzw. Willkürvorwürfen und Fristensperren während Auslandaufenthalten (pag. 189-186). J. Mit Einspracheentscheid datierend vom 8. Februar 2024 wies die Steuerverwaltung die Einsprache ab, wobei sie auf ihre Schreiben vom 4. August 2023, 24. August 2023 sowie 21. Dezember 2023 verwies (pag. 198-192).