Die Rekurrenten übermittelten zudem einen Screenshot einer Auskunft des Bereichsleiters Unternehmensbesteuerung der Steuerverwaltung, in welcher dieser mindestens implizit bestätigte, dass auch bei Fahrrädern über die Pauschale hinausgehende effektive Kosten geltend gemacht werden können (vgl. pag. 164). Mit dieser Auskunft seien sie in die Irre geführt worden, wenn die aktuelle Antwort der Steuerverwaltung stimme. Die unterschiedlichen Auskünfte verstiessen ihrer Meinung nach gegen Treu und Glauben, weshalb sie um eine Aussprache baten.