H. Via Kontaktformular teilten die Rekurrenten der Steuerverwaltung am 29. August 2023 mit (pag. 166-165), dass die Behörden kommuniziert hätten, dass wegen der Coronavirus-Krise für das Steuerjahr 2020 kein Nachweis dafür erbracht werden müsse, dass die Benützung des öffentlichen Verkehrs nicht zumutbar sei. Die Rekurrenten übermittelten zudem einen Screenshot einer Auskunft des Bereichsleiters Unternehmensbesteuerung der Steuerverwaltung, in welcher dieser mindestens implizit bestätigte, dass auch bei Fahrrädern über die Pauschale hinausgehende effektive Kosten geltend gemacht werden können (vgl. pag.