Wie aufgezeigt, lässt sich die Erhöhung des amtlichen Werts des Grundstücks in nachvollziehbarer Weise erklären und ist auf die Erhöhung der Verkehrslagenote sowie die in den Bewertungsnormen AN20 hinterlegten (neuen) Werte bezüglich Mietwertansätze, Kapitalisierungssätze und Realwertzuschläge zurückzuführen. Mithin wiederspiegelt der im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 festgesetzte amtliche Wert die Entwicklung des Immobilienmarkts der letzten 20 Jahre bzw. zwischen der vormaligen Bewertungsperiode 1993 bis 1996 und der aktuell geltenden der Jahre 2013 bis 2016. Ferner hat sich das Zinsumfeld in diesem Zeitraum ebenfalls stark verändert.