Zudem ist davon auszugehen, dass einige Anrainer des _______wegs sowie diverse weitere in der Zone 7 gelegenen Grundstücke nicht mit normalen Personenwagen oder Rettungsfahrzeugen erreichbar sind. Dass für gewisse Liegenschaften in der Zone mit der Note 7 etwas Anderes gelten mag, führt nicht zu einer Ungleichbehandlung, da bei einer Kategorisierung unvermeidlich Grenzen gezogen werden müssen. Es liegen damit keine triftigen Gründe vor, die ein Abweichen vom Verkehrslagenotenplan rechtfertigen würden. Die Verkehrslagenote 7 ist daher zu bestätigen.