Das zu bewertende Grundstück B.________ Gbbl. Nr. ________ liegt am Rand eines mit der Note 7 eingestuften Gebiets der Gemeinde B.________ (wobei anzumerken ist, dass die Zone mit der Note 9 angrenzt). Der Rekurrent macht geltend, dass eine Zufahrt mit einem normalen Fahrzeug nicht möglich sei. Dieser Umstand wird nicht bestritten. Aus den Ausführungen des Rekurrenten geht aber nicht hervor, inwiefern dies an den spezifischen Eigenschaften seines Grundstücks liegt. Zudem ist davon auszugehen, dass einige Anrainer des _______wegs sowie diverse weitere in der Zone 7 gelegenen Grundstücke nicht mit normalen Personenwagen oder Rettungsfahrzeugen erreichbar sind.